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   BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04   

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https://dejure.org/2004,8189
BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04 (https://dejure.org/2004,8189)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.2004 - 3Z BR 110/04 (https://dejure.org/2004,8189)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 3Z BR 110/04 (https://dejure.org/2004,8189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betreffend vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; BGB § 1812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 1 § 131 Abs. 2; BGB § 1812
    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des Geschäftswertes für ein Beschwerdeverfahren betreffend einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des Beschwerdeführers am Erfolg seines Rechtsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00

    Genehmigung einer Geldanlage durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1996 - 20 W 356/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Es handelt sich um eine Erstbeschwerde gemäß § 31 Abs. 3 KostO a.F. (vgl. BayObLGZ 2003, 87/88).
  • BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89

    Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die Ausübung des Ermessens für das Beschwerdeverfahren muss aber vor allem das wirtschaftliche Interesse des Beschwerdeführers am Erfolg seines Rechtsmittels berücksichtigen (vgl. BayObLG JurBüro 1983, 899; FamRZ 1990, 1399/1401; Rohs/Wedewer KostO § 131 Rn. 16), das je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausgeprägt sein kann.
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96

    Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 12/94

    Beschwerde; Versagung; Erteilung; Genehmigung; Beschwerdeberechtigung;

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei

    Der Senat hält unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, insbesondere des bestehenden Nießbrauchs der Betroffenen an den vermachten Wohnungen, einen Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde über die beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2005, 820) von 20.000 EUR für angemessen (§ 30 Abs. 1 und 2, § 131 Abs. 2 KostO).
  • OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen

    Nach diesen Bestimmungen ist in Verfahren, die eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts betreffen, im Grundsatz vom Wert des Gegenstandes auszugehen, auf den sich das zu genehmigende Rechtsgeschäft bezieht (BayObLG FamRZ 2005, 820).
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